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Fortbildung für Fachanwälte nach § 15 FAO
Seminare und Anbieter

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Gesetzliche Grundlage

Nach der Zulassung zum Fachanwalt hat dieser jährlich an einer mindestens fünfzehnstündigen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen. Wichtig ist, dass diese Fortbildungsverpflichtung auch für die Absolventen eines Fachanwaltslehrgangs gilt, die Ihren Zulassungsantrag erst später stellen (§ 4 Absatz 2 FAO).

§ 15 FAO - Fortbildung

(1) Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen der Aus - oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen. Die hörende Teilnahme setzt eine anwaltsorientierte oder interdisziplinäre Veranstaltung voraus.
(2) Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden.
(3) Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.
(4) Bis zu fünf Zeitstunden können im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.
(5) Die Erfüllung der Fortbildungspflicht ist der Rechtsanwaltskammer durch Bescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen unaufgefordert nachzuweisen. Fortbildung im Sinne des Absatzes 4 ist durch Bescheinigungen und Lernerfolgskontrollen nachzuweisen.

§ 4 FAO - Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse

(1) …
(2) Wird der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in demselben Jahr gestellt, in dem der Lehrgang begonnen hat, ist ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 nachzuweisen. Lehrgangszeiten sind anzurechnen.

(Stand 01.01.2015, Angaben ohne Gewähr)

Änderungen zum 01.01.2015

Ab dem 1. Januar 2015 muß eine Fortbildung im Umfang von 15 Zeitstunden (statt bisher 10) nachgewiesen werden. Bis zu fünf Stunden können aber auch im Selbststudium absolviert werden, wobei eine Lernerfolgskontrolle notwendig ist.

 

Seminar-Anbieter nach § 15 FAO

Die Pflichtfortbildung für den Fachanwalt wird von folgenden Veranstaltern angeboten:

  • Die Fachseminare von Fürstenberg bieten Fortbildungen nach § 15 FAO im Erbrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht an. Bei allen Veranstaltungen erhalten Sie an zwei aufeinanderfolgenden Tagen, die bei Bedarf auch einzeln gebucht werden können, praxisrelevantes Wissen über die neuste Gesetzgebung und die aktuellsten Entwicklungen im Rechtsgebiet. Um den Austausch und die Kontaktpflege zwischen den Teilnehmern und Dozenten zu fördern ist an beiden Unterrichtstagen das Mittagessen in der Seminargebühr enthalten. Damit Sie bei evtl. Terminkollisionen flexibel reagieren können hat jeder Teilnehmer ein kostenfreies Widerrufsrecht bis 4 Wochen vor dem Seminartermin.
    Neben den einzelnen Fortbildungsveranstaltungen können Sie Ihre 15-FAO-Pflicht auch durch den Besuch von Zertifizierungslehrgängen erfüllen. Dadurch schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO und das Zertifikat zum Erwerb eines werbewirksamen Titels! Durch den Lehrgang zum „Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)“ erfüllen Sie Ihre Fortbildung im Erbrecht und mit dem „Zertifizierten Berater Steuerstrafrecht (DAA)“ die Fortbildung im Steuerrecht und/oder Strafrecht.
  • Die DeutscheAnwaltAkademie bietet Fortbildungen nach § 15 FAO in allen relevanten Rechtsgebieten. Mehr Informationen unter www.anwaltakademie.de.
  • JUC bietet Ihnen einen neuen, innovativen, interdisziplinären und interaktiven Weg, sich als Fachanwalt gemäß § 15 FAO zu verschiedenen Rechtsgebieten fortzubilden und gleichzeitig ein belastbares berufliches Netzwerk aufzubauen. Wir bauen die Anzahl der von uns angebotenen Fachgebiete stetig aus. Weitere Informationen zu unseren Fortbildungsnetzwerken finden Sie unter juc.de/uber-juc/pflichtfortbildung-fur-fachanwalte-nach-15-fao.
  • Die Akademie für juristische Fachseminare bietet in Kooperation mit Wolters Kluwer Deutschland GmbH eine Online basierte Lernplattform an. Der Teilnehmer erarbeitet sich im Selbststudium die Lerninhalte - basierend auf einer Zusammenstellung aller relevanten Themen aus aktuelle Rechtssprechung, Pressemitteilungen der Gerichte, Gesetzgebung und aktuelle Fachpresse. Aktuell stehen folgende online Fortbildungsseminare zur Verfügung: Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Miet- und WEG-Recht, Sozialrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Urheber- und Medienrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht: https://www.ak-jura.de/fortbildung_uebersicht.html
  • Seminare im Schloss® veranstaltet jährlich in Schwetzingen folgende Tagungen mit mindestens 15 Std. gem. FAO: Arbeitsrechtstage, Bank- und Kapitalmarktrechtstage, Bau- und Architektenrechtstage, Erbrechtstage, Familienrechtstage, Handels- und Gesellschaftsrechtstage, Informationsrechtstage, Miet- und Wohnungseigentumsrechtstage, Migrationsrechtstage, Sozialrechtstage, Strafrechtstage, Transport- und Speditionsrechtstage, Verkehrsrechtstage, Versicherungsrechtstage.
    Details unter: www.sisra.de
  • JURISPRUDENTIA Intensivtraining: Wir bieten in NÜRNBERG in insgesamt 10 Fachbereichen FAO-Pflichtfortbildungen (§ 15 FAO) an. Unsere Standards und Services: Top-Referenten, hochaktuelle Vorträge und Diskussionsforen in zentral gelegenen Premium-Hotels, vielfältige Buchungsvarianten zu fairen Preisen (inkl. Frühbucherrabatte). Näheres unter: www.jurisprudentia.info, nuernberg@jurisprudentia.info, Tel. 0911 5868520
  • Das Deutsche Anwaltsinstitut e. V. (DAI) bietet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in vielfältigen Seminaren, Tagungen, Lehrgängen und eLearning-Angeboten neuestes und praxisgerechtes Wissen in modernen Lernstrukturen. In den 26 Fachinstituten des DAI finden jedes Jahr bundesweit ca. 900 Veranstaltungen zu grundlegenden wie aktuellen Themen statt, häufig in Kooperation mit Rechtsanwaltskammern. Erfahrene Referentinnen und Referenten aus Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Wissenschaft informieren über aktuelle Gesetzesänderungen und Entscheidungen und die daraus resultierenden Konsequenzen. Online-Kurse und Online-Vorträge (Live und zum Selbststudium) eröffnen eine flexible Art der Fortbildung. Das komplette Veranstaltungsprogramm findet sich unter: www.anwaltsinstitut.de
  • Fortbildungen der Hagen Law School im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO
    Regelmäßige Fortbildung ist für Anwälte selbstverständlich. Mit den Fachanwaltsfortbildungen der Hagen Law School geht das in vielen Rechtsgebieten einfach und bequem vom Arbeitsplatz oder von zu Hause aus.
    Absolvieren Sie fünf Stunden im Selbststudium gemäß § 15 Abs. 4 FAO mit Lernerfolgskontrolle (Multiple-Choice-Test). Die Fortbildungen der Hagen Law School sind von Fachanwälten konzipiert und behandeln aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Kosten betragen 120,- €.
  • hemmer/ECONECT: Wir bieten Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 FAO in den Themengebieten Steuerrecht und Insolvenzrecht. Die Tagesveranstaltungen umfassen bis zu 10 Stunden. Mehr Informationen über www.ECONECT.com/seminare
  • ZORN Seminare
    bietet Fortbildung in den Bereichen Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht, jeweils 10 Stunden an einem Tag.
  • Tributum-Steuerseminar bietet eine Tagesveranstaltung zur Fortbildung für Fachanwälte für Steuerrecht und zum Erwerb der Fortbildungsbescheinigung des DAV für Rechtsanwälte im Steuerrecht an. Sie ist auch für Steuerberater zur Fortbildung geeignet. Seit 2006 findet der Leipziger Steuerfachtag mit namhaften Dozenten aus der Wissenschaft, der Rechtsprechung, der Anwaltschaft und der Finanzverwaltung mit praxisrelevanten und wissenschaftlichen Themen statt. Sie können Ihre Fortbildungspflicht von 15 Stunden an zwei Tagen erfüllen und sparen so Fahrt- und Übernachtungskosten. Der 18. Leipziger Steuerfachtag findet am 22. und 23. September 2023 statt.
  • ARBER|seminare: Wir stehen für "Kleine Gruppe - Große Wirkung" - durch unsere Anmeldebegrenzung können Sie z.B. konkrete Probleme vor Ort mit unseren Referenten ansprechen.
    Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Seminaren - über 200 Seminare jährlich in momentan 16 Fachbereichen. Neben den klassischen Präsenzseminare haben wir mittlerweile auch mehrjährige Erfahrungen bei Online-Seminaren, die wir 2,5 stündig durchführen. Da wir bestrebt sind die ganze Bandbreite der Fortbildung anzubieten, können Sie ab sofort auch das Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO bei uns absolvieren. So können Sie Ihre Fortbildung nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen.
    Weitere Informationen finden Sie unter www.ARBER-seminare.de
  • Juristische Fachseminare
    Wir bieten seit 1997 Fortbildungsseminare gem. § 15 FAO nach dem Motto "Grosse Referenten - Grosse Wirkung - zu attraktiven Preisen"! 14 Fachgebieten, bundesweit, verschiedene Zeitformate, max. € 329,- für 10 Std. Fortbildung, max. € 219,00 für 6 Std. Fortbildung; jeweils zzgl. USt., Junganwalts- und Mehrbucherrabatt!
    Detaillierte Informationen unter: www.juristische-fachseminare.de
  • Der RWS Verlag bietet Fortbildung für Fachanwälte für Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Steuerrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht an.
  • SEGELN & RECHT bietet Fortbildung nach § 15 FAO im Bereich IT-Recht auf Mallorca mit einem seglerischen Rahmenprogramm für Anfänger wie Fortgeschrittene. Die Vortragsveranstaltungen finden Vormittags statt, Nachmittags wird gesegelt, gesurft, gewandert, gebadet oder wonach sonst das Herz begehrt. Mehr Informationen finden Sie unter segeln-und-recht.de.
  • Poko Fachanwaltsfortbildungen bietet samstags 5-10-stündige Fortbildungen im Arbeitsrecht gem. § 15 FAO an. Die Fortbildungen umfassen verschiedene Vorträge zur aktuellen Rechtsprechung im Arbeitsrecht, referiert von Richtern der Arbeitsgerichtsgerichtsbarkeit aus erster und zweiter Instanz. Die Veranstaltungen finden bundesweit in folgenden Städten mit Richtern aus dem jeweiligen LAG Bezirk statt: Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, München und Stuttgart. Weitere Informationen finden Sie unter: www.fachanwalts-fortbildungen.de

 

Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, wir freuen uns über Ergänzungsvorschläge.

 

 

News

Neue Angaben von ARBER|seminare am 26.05.23
Neue Angaben von Fachseminare von Fürstenberg am 17.05.23
Neue Angaben von DAI Deutsches Anwaltsinstitut e. V. am 10.05.23

Häufige Fragen

- Was kostet ein Fachanwaltslehrgang?
- Wie wird man Fachanwalt?
- Wieviele Fachanwälte gibt es?
- Fachanwaltsordnung - FAO

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