Folgende 2 Veranstalter bieten einen Fachanwaltslehrgang Urheberrecht und Medienrecht (Urheber- & Medienrecht):
Kepler Str. 22/1, 89073 Ulm
Termine
Fachanwaltslehrgänge ONLINE ist ein Kooperationsprojekt der Akademie für juristische Fachseminare und der Wolters Kluwer Deutschland GmbH. Sämtliche Lehrinhalte basieren auf der Wolters Kluwer Online Bibliothek. Dies gewährleistet Fachanwaltslehrgänge auf höchstem Niveau.
Prüfungstermine 2025:
> Mannheim, 04. - 16. März
> Hannover, 09. - 11. Mai
> Leipzig, 25. - 27. Juli
> Köln, 08 - 10. Oktober
> Ulm, 12. - 14. Dezember
Auf Wunsch bieten wir auch individuelle Prüfungstermine bei Ihnen vor Ort an.
Kursbeschreibung
Die Akademie für juristische Fachseminare bietet ausschließlich onlinebasierte Fernlehrgänge im Selbststudium an. Seit 2019 führen wir jährlich über 250 Fachanwaltslehrgänge durch.
Die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt erfordert keine kostspieligen und zeitintensiven Präsenzzeiten mehr. Wählen Sie Beginn, Ort und Zeit Ihres Lehrgangs flexibel nach Ihren Bedürfnissen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
> Maximale Flexibilität: Lernen Sie, wann und wo es für Sie am besten passt.
> Sofortiger Einstieg: Beginnen Sie direkt nach Ihrer Anmeldung – ohne Wartezeiten.
> Keine zusätzlichen Kosten: Sparen Sie Reise-, Übernachtungs- und Präsenzkosten.
> Effiziente Zeitnutzung: Vermeiden Sie Unterbrechungen im Kanzleialltag und integrieren Sie das Lernen nahtlos in Ihren Alltag.
> Attraktive Gebühren: Profitieren Sie von deutlich reduzierten Lehrgangskosten.
Mit den AK JURA ONLINE Fachanwaltslehrgängen erwerben Sie im strukturierten Selbststudium alle notwendigen theoretischen Kenntnisse, die Sie für den Erwerb Ihres Fachanwaltstitels benötigen.
Der AK JURA Fachanwaltslehrgang im Selbststudium bietet Ihnen:
> Fachspezifische Lehrinhalte, die den Anforderungen der FAO entsprechen und auf der renommierten Wolters Kluwer Bibliothek basieren.
> Einen strukturierten Lehrplan, unterteilt in vier aufeinander aufbauende Module, die Ihnen ein systematisches Lernen ermöglichen.
> Lernkontrollen in Form von Multiple-Choice-Tests nach jedem Modul, um Ihren Lernerfolg zu sichern.
> Eine minutengenaue Zeiterfassung, die Ihre Lernzeit dokumentiert und Ihnen einen Nachweis gemäß § 4 FAO liefert.
> Eine optimale Prüfungsvorbereitung durch unser umfassendes Repetitorium.
Zertifizierungen und Anerkennung:
> Zulassung durch die zuständige Bundesbehörde (ZFU).
> Anerkennung durch sämtliche Rechtsanwaltskammern.
Testen Sie unsere Lehrgänge unverbindlich unter:
> www.ak-jura.de/testzugang-buchen-anmeldung
Kursgebühren
> Preiskategorie I: 1.640,- €*
> Preiskategorie II (bis drei Jahre nach 2. Examen): 1.420,- €*
> Preiskategorie III (Jurist/in, Referendar/in od. arbeitslos): 1.260,- €*
zzgl. Prüfungsgebühr: 300,- €* (erst fällig bei Teilnahme an der Abschlussprüfung).
(*umsatzsteuerfrei):
Ratenzahlung:
> Die Lehrgangskosten können flexibel in bis zu 6 Monatsraten beglichen werden.
Ansprechpartner: RA, Ralph Schweikert
Telefon: Telefonnummer anzeigen
Telefax: 0731 60319949
eMail: eMail anzeigen
Internet: https://www.ak-jura.de
Ihre Nachricht an Akademie für juristische Fachseminare in Kooperation mit Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Jakob-Welder-Weg 4, 55128 Mainz
Termine
Der Fachanwaltslehrgang findet stets im Wintersemester an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz statt.
Kursbeschreibung
In Kooperation mit der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wird im Rahmen des Masterstudiengangs Medienrecht ein anwaltsspezifischer Fachlehrgang angeboten. Dieser umfasst alle nach § 14 j FAO erforderlichen theoretischen Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht.
Wer den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht anstrebt, belegt das erste Semester. In einem Semester werden die theoretischen Kenntnisse vermittelt, die nach § 14 j FAO nachgewiesen werden müssen. Die vermittelten Kenntnisse werden im Anschluss in Klausuren überprüft.
Medienrecht I: Grundlagen
- Grundlagen
- Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen
- Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung
- Recht der Wort- und Bildberichterstattung
Medienrecht II: Recht der elektronischen Medien
- Rundfunkrecht
- Telemedien, Internetrecht
- Telekommunikationsrecht
- Wettbewerbs- und Werberecht
Urheberrecht und Titelschutz
- Urheberrecht (einschließlich Recht der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, Internationale Urheberrechtsabkommen)
- Verlagsrecht einschließlich
- Musikverlagsrecht
- Film- und Fernsehvertragsrecht
- Titelschutz und Markenrecht
Darüber hinaus werden weitere Kurse wie z. B. Medienarbeitsrecht, Medienstrafrecht u. a. angeboten, die den Teilnehmern des Fachanwaltslehrgangs als zusätzliches Angebot zur Verfügung stehen.
Wer sich nach dem Wintersemester entschließt, auch im Sommersemester weiter zu studieren, kann gleichzeitig noch den Abschluss LL.M. erwerben.
Die Lehrveranstaltungen werden von Professoren der Universität Mainz sowie von auswärtigen Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis, u.a. von öffentlich-rechtlichen sowie privaten Rundfunkveranstaltern, Landesmedienanstalten, Justiz, Anwaltschaft und Kabelnetzbetreibern sowie von Professoren und Anwälten aus dem Ausland (teilweise in Englisch) durchgeführt.
Kursgebühren
Die Kosten für den Fachanwaltslehrgang betragen € 1.900,- zuzüglich des von der Universität erhobenen Semesterbeitrags.
Ansprechpartner: Nicole Zorn
Telefon: 06131-3937690
Telefax: 06131-3937695
eMail: info@mainzer-medieninstitut.de
Internet: https://www.mainzer-medieninstitut.de/fachanwaltsmodule/
Ihre Nachricht an Mainzer Medieninstitut
Nach welchen Kriterien sollten Sie Ihren Fachanwaltslehrgang wählen? Wie finden Sie den passenden Anbieter? Tipps und Hinweise finden Sie in unserem Artikel "Den passenden Fachanwaltslehrgang finden".
Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht (Urheber- & Medienrecht) werden
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, um den Titel “Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht” verliehen zu bekommen:
Literaturtipp
Fachanwalt werden und bleiben
3. Auflage 2012, € 39,80 - Inkl. CD-ROM mit Falllistenmustern
Fortbildung nach § 15 FAO
Fachanwälte unterliegen einer Fortbildungpflicht gemäß § 15 FAO, nach dem (jährlich eine gewisse Zahl von Pflichtstunden an Fortbildung zu absolvieren) sind. Anbieter passender Lehrgänge finden Sie in unserer Rubrik » Fortbildung nach § 15 FAO.
News
Neue Angaben von DeutscheAnwaltAkademie GmbH am 21.01.25
Neue Angaben von hemmer/ECONECT Fachanwaltsausbildung GbR am 20.01.25
Neue Angaben von Universität Münster am 20.01.25
Häufige Fragen
- Was kostet ein Fachanwaltslehrgang?
- Wie wird man Fachanwalt?
- Wieviele Fachanwälte gibt es?
- Fachanwaltsordnung - FAO
Noch Fragen? Schreiben Sie uns an kontakt@fachanwaltslehrgang.de
Webtipps
Wissenswertes für Anwälte bei der DeutschenAnwaltAkademie
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