Der Trend zur Fachanwaltschaft ist ungebrochen: Nicht nur die Zahl der Fachanwaltschaften hat sich mit denen für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Agrarrecht auf nun stolze 20 erhöht. Inzwischen gibt es mehr als 40.000 Fachanwälte in Deutschland – damit ist die Fachanwaltsquote seit 2007 von 16% auf nunmehr 23% gestiegen.
Die Vorteile einer Fachanwaltschaft liegen auf der Hand: Die Bezeichnung hilft dem Anwalt, effizient zu arbeiten und seine Marktchancen zu verbessern – Umsatzsteigerungen von bis zu 40% sind belegt –, außerdem finden potenzielle Mandanten leichter den richtigen Anwalt für ihr Anliegen.
Um diese deutlichen Wettbewerbsvorteile zu nutzen, wird es also höchste Zeit, das „Projekt Fachanwalt“ zu starten – am besten mit dem Buch von Offermann-Burckart: Hier wird der Anwalt auf sicherem Weg durch die Klippen des bürokratischen Verfahrens ans Ziel geführt.
Als „Gebrauchsanleitung“ begleitet das Werk den Leser von der Entscheidung, welche Fachanwaltschaft überhaupt angestrebt werden soll, über die Schaffung der Voraussetzungen, durch das Antrags- ebenso wie durch das Rechtsmittelverfahren bis hin zu den Fragen, wie mit einer Fachanwaltsbezeichnung geworben werden kann und was getan werden muss, um sie auf Dauer zu behalten. Zugleich liefert es einen Überblick über den aktuellen Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur, so berücksichtigt die 3. Auflage z.B. die geänderte Fortbildungspflicht für angehende Fachanwälte, Aktuelles zum Fallbegriff und zur Fallgewichtung, die Verlängerung des Drei-Jahres-Zeitraums um Mutterschutz- und Elternzeiten, Karstellungen in § 15 FAO u.v.m.