Fortbildung für Fachanwälte nach § 15 FAO - Informationen und Anbieter
Gesetzliche Grundlage
Nach der Zulassung zum Fachanwalt hat dieser jährlich an einer mindestens zehnstündigen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen. Wichtig ist, dass diese Fortbildungsverpflichtung auch für die Absolventen eines Fachanwaltslehrgangs gilt, die Ihren Zulassungsantrag erst später stellen (§ 4 Absatz 2 FAO).
§ 15 FAO - Fortbildung
(1) Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet
wissenschaftlich publizieren oder an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen hörend
oder dozierend teilnehmen. Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform
durchgeführt werden, müssen die Möglichkeit der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung
sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht
werden.
(2) Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 10 Zeitstunden nicht unterschreiten.
(3) Die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert
nachzuweisen.
§ 4 FAO - Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse
(2) Wird der Antrag nicht in demselben Jahr gestellt, in dem der Lehrgang endet, ist ab
dem Kalenderjahr, das auf die Lehrgangsbeendigung folgt, Fortbildung in Art und Umfang
von § 15 nachzuweisen.
(Fassung vom 1.3.2010, Angaben ohne Gewähr)
Seminar-Anbieter
Die Pflichtfortbildung für den Fachanwalt wird von folgenden Veranstaltern angeboten:
- Fachseminare von Fürstenberg
bietet Fortbildungen nach § 15 FAO in folgenden Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bank- & Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Miet- & Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht und Strafrecht. - Die DeutscheAnwaltAkademie bietet Fortbildungen nach § 15 FAO in allen relevanten Rechtsgebieten. Mehr Informationen unter www.anwaltakademie.de.
- ZORN Seminare
bietet Fortbildung in den Bereichen Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht, jeweils 10 Stunden an einem Tag. - APRAXA eG - Genossenschaft der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bietet Ihnen Seminare nach § 15 FAO in kleinen Gruppen an. Mehr Informationen und Online-Buchung unter www.apraxa.de.
- ARBER|seminare: Wir stehen für "Kleine Gruppe - Große Wirkung" - max. 28 Anmeldungen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ARBER-seminare.de - Juristische Fachseminare
Wir bieten bundesweit Fortbildungen gem. § 15 FAO seit 1997 nach dem Motto "Grosse Referenten - Grosse Wirkung - zu attraktiven Preisen".
14 Fachgebieten, verschiedene Zeitformate, Preis für 10 Std. Fortbildung max. 299,00 Euro, Preis für 6 Std. Fortbildung max. 199,00 Euro, jew. zzgl. USt.
Detaillierte Informationen unter: www.juristische-fachseminare.de - Der RWS Verlag bietet Fortbildung für Fachanwälte für Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Steuerrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht an.
- BRÜHLER AKADEMIE - Fortbildung für Fachanwälte
Die BRÜHLER AKADEMIE bietet Fachanwaltsfortbildungen (§ 15 FAO) in den Themenbereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Strafrecht.
Die Tagungen finden in Brühl bei Köln und Augsburg statt und umfassen jeweils 10 Stunden. Im Programm auch Sonderveranstaltungen (§ 15 FAO) in den Räumen interessierter Kanzleien (auf Anfrage) und solche zu Schwerpunktthemen. Der Kreis der Referenten rekrutiert sich vornehmlich aus der Richterschaft des jeweils angesprochenen Rechtsgebietes, Fachanwälten und Dozenten der Bundesfinanzakademie. - Das Zentrum für juristische Fortbildung - Prof. Dr. Martin Schwab bietet
Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 FAO an. Nähere Informationen unter:
www.zjf-fu.de - Job Training GbR bietet Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 FAO in kleinen
Teilnehmergruppen an. Dabei legen wir Wert auf einen intensiven
Meinungsaustausch. - hemmer/ECONECT bietet Fortbildungen nach § 15 FAO in den Rechtsgebieten Steuerrecht, Verkehrsrecht, Insolvenzrecht (Stand September 2009).
- Poko Fachanwaltsfortbildungen bietet samstags 5-10-stündige Fortbildungen im Arbeitsrecht gem. § 15 FAO an. Die Fortbildungen umfassen verschiedene Vorträge zur aktuellen Rechtsprechung im Arbeitsrecht, referiert von Richtern der Arbeitsgerichtsgerichtsbarkeit aus erster und zweiter Instanz. Die Veranstaltungen finden bundesweit in folgenden Städten mit Richtern aus dem jeweiligen LAG Bezirk statt: Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, München und Stuttgart. Weitere Informationen finden Sie unter: www.fachanwalts-fortbildungen.de
- Die Universität Augsburg bietet aktuelle Seminare mit renommierten Dozenten zu
verschiedenen Fachanwaltschaften an (jeweils mit Nachweis nach § 15 FAO).
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