Fortbildung für Fachanwalt nach § 15 FAO & Seminare nach § 15 FAO

Literaturtipp

Fachanwalt werden und bleiben
2. Auflage 2007, € 39,80 - mit Praxis-Tipps für Antragsteller

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Fortbildung für Fachanwälte nach § 15 FAO - Informationen und Anbieter

Gesetzliche Grundlage

Nach der Zulassung zum Fachanwalt hat dieser jährlich an einer mindestens zehnstündigen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen:

§ 15 FAO - Fortbildung

Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.
(Fassung vom 1.9.2003)

Seminar-Anbieter

Die Pflichtfortbildung für den Fachanwalt wird von folgenden Veranstaltern angeboten:

 

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