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Fachanwaltslehrgang Urheberrecht und Medienrecht (Urheber- & Medienrecht)

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Folgende 4 Veranstalter bieten einen Fachanwaltslehrgang Urheberrecht und Medienrecht (Urheber- & Medienrecht):

Logo DeutscheAnwaltAkademie GmbH

DeutscheAnwaltAkademie GmbH

Littenstraße 11, 10179 Berlin

Termine
09.10.2024 - 22.02.2025 - Köln
Präsenz-Bausteine: 2, 4, 6
Online-Bausteine: 1, 3, 5

Kurs in 6 Bausteinen

Kursbeschreibung
Baustein 1
- Grundlagen des Urheberrechts
- Leistungsschutzrechte, Schranken des Urheberrechts, Recht der Wahrnehmungsgesellschaften
- Durchsetzung: Unterlassungs-, Auskunfts-, Beseitigungsansprüche, Schadenersatz, Urheberstrafrecht

Baustein 2
- Film- und Fernsehvertragsrecht
- Arbeitsrecht für Medienunternehmen

Baustein 3
- Urhebervertragsrecht, Besonderheiten bei Design, bildender Kunst, Architekten, EDV, Merchandising
- Musikvertragsrecht
- (Musik-)Verlagsrecht

Baustein 4
- Internationale Urheberrechtsabkommen, Internationales Urheberprivatrecht
- Titelschutz und medienbezogener Markenschutz

Baustein 5
- Rundfunkrecht
- Wettbewerbs- und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts
- Grundzüge des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung

Baustein 6
Berichterstattung und allgemeines Persönlichkeitsrecht
Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts

Gemäß §§ 4, 4a und 6 umfasst der Fachlehrgang sowohl 120 Vortragsstunden als auch 3 x 5 Klausurstunden.

Serviceleistungen bei unseren Fachanwaltslehrgängen
* qualifizierte, praxisorientierte und renommierte Dozenten/-innen
* ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis (professionelle Tagungshotels, Pausensnacks etc.)
* Kurse auch in Ihrer Nähe
* flexible Zeitplanung für Sie als Kunde, denn versäumte Bausteine und Klausuren können in anderen Lehrgängen nachgeholt werden; alternativ sind auch Bausteine einzeln buchbar
* kompakter Lehrgangsaufbau: 6 Bausteine (Unterrichtstage Donnerstag bis Samstag); Sie können den gesamten Fachanwaltslehrgang neben der allgemeinen Kanzleipraxis in nur etwa 3 Monaten absolvieren
* aktuelle und ausführliche Skripten zu jedem Baustein (digital und gedruckt)
* Gebührenermäßigung für Mitglieder des DAV Berufsanfänger/-innen und Referendare/-innen
* die Fachanwaltslehrgänge sind von der Umsatzsteuer befreit

Der Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht der DeutschenAnwaltAkademie ist eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung.

Kursgebühren
2.435 € RAe/-innenbis 3 Jahre nach Zulassung/ Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
2.650 € Mitglieder Anwaltverein
3.185 € Nichtmitglieder
220 € Gebühr Klausuren
keine USt.

Die Gebühr umfasst die Unterrichtsstunden, Pausenerfrischungen (Präsenzbausteine),
Seminarunterlagen (Skript oder Präsentation) digital, Ratenzahlung ist möglich.

Kontakt zu DeutscheAnwaltAkademie GmbH

Bitte beziehen Sie sich auf fachanwaltslehrgang.de. Vielen Dank!

Ansprechpartner: Beate Straubel
Telefon: 030 / 726153-132
Telefax:
eMail: straubel [at] anwaltakademie.de
Internet: https://www.anwaltakademie.de/urheber-und-medienrecht?vstgart=604&standort=

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Logo Mainzer Medieninstitut

Mainzer Medieninstitut

Jakob-Welder-Weg 4, 55128 Mainz

Termine
Der Fachanwaltslehrgang findet stets im Wintersemester an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz statt.

Kursbeschreibung
In Kooperation mit der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wird im Rahmen des Masterstudiengangs Medienrecht ein anwaltsspezifischer Fachlehrgang angeboten. Dieser umfasst alle nach § 14 j FAO erforderlichen theoretischen Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht.

Wer den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht anstrebt, belegt das erste Semester. In einem Semester werden die theoretischen Kenntnisse vermittelt, die nach § 14 j FAO nachgewiesen werden müssen. Die vermittelten Kenntnisse werden im Anschluss in Klausuren überprüft.

Medienrecht I: Grundlagen
- Grundlagen
- Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen
- Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung
- Recht der Wort- und Bildberichterstattung

Medienrecht II: Recht der elektronischen Medien
- Rundfunkrecht
- Telemedien, Internetrecht
- Telekommunikationsrecht
- Wettbewerbs- und Werberecht

Urheberrecht und Titelschutz
- Urheberrecht (einschließlich Recht der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, Internationale Urheberrechtsabkommen)
- Verlagsrecht einschließlich
- Musikverlagsrecht
- Film- und Fernsehvertragsrecht
- Titelschutz und Markenrecht

Darüber hinaus werden weitere Kurse wie z. B. Medienarbeitsrecht, Medienstrafrecht u. a. angeboten, die den Teilnehmern des Fachanwaltslehrgangs als zusätzliches Angebot zur Verfügung stehen.

Wer sich nach dem Wintersemester entschließt, auch im Sommersemester weiter zu studieren, kann gleichzeitig noch den Abschluss LL.M. erwerben.

Die Lehrveranstaltungen werden von Professoren der Universität Mainz sowie von auswärtigen Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis, u.a. von öffentlich-rechtlichen sowie privaten Rundfunkveranstaltern, Landesmedienanstalten, Justiz, Anwaltschaft und Kabelnetzbetreibern sowie von Professoren und Anwälten aus dem Ausland (teilweise in Englisch) durchgeführt.

Kursgebühren
Die Kosten für den Fachanwaltslehrgang betragen € 1.900,- zuzüglich des von der Universität erhobenen Semesterbeitrags.

Kontakt zu Mainzer Medieninstitut

Bitte beziehen Sie sich auf fachanwaltslehrgang.de. Vielen Dank!

Ansprechpartner: Nicole Zorn
Telefon: 06131-3937690
Telefax: 06131-3937695
eMail: info@mainzer-medieninstitut.de
Internet: https://www.mainzer-medieninstitut.de/fachanwaltsmodule/

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Institut für Urheber- und Medienrecht e. V.

Salvatorplatz 1, 80333 München

Termine
Lehrgang 2020:
Termine:
12.-14. März 2020
26.-28. März 2020
23.-25. April 2020
7.-9. Mai 2020
28.-30. Mai 2020
25.-27. Juni 2020


Wir bieten im Oktober/November auch eine Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO an (10 Zeitstunden). Informationen gern per Email oder telefonisch.

Kursbeschreibung
Das Institut befasst sich seit über 50 Jahren mit dem Urheber- und Medienrecht und wird dabei sowohl von großen Medienunternehmen als auch von entsprechend spezialisierten Anwälten unterstützt. Ziel der Ausbildung ist es, den Teilnehmern die erforderlichen Rechtskenntnisse für die Qualifikation zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht praxisnah zu vermitteln. Neben der interaktiven Wissensvermittlung stehen der fachliche Dialog mit wichtigen Medienjuristen Deutschlands sowie der Einblick in die Arbeitsweise der juristischen Abteilungen großer Medienunternehmen im Vordergrund. Inhaltlich ist der Lehrplan auf die Anforderungen der FAO abgestimmt und sieht folgende Themenschwerpunkte vor:

1. Urheberrecht, einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht mit einem besonderen Fokus auf internationale Vertragsgestaltung und Verhandlung, internationale Urheberrechtsabkommen,
2. Verlagsrecht, einschließlich Musikverlagsrecht
3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
4. Rundfunkrecht,
5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz und Markenrecht,
6. Grundzüge des Telemedien- und Telekommunikationsrechts, des Internetrechts, des rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,
7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts mit Fokus auf den einstweiligen Rechtsschutz.

Kursgebühren
Preise:
2.040,00 € für Mitglieder des Instituts für Urheber- und Medienrecht
2.190,00 € für Nichtmitglieder

200,00 € für alle Klausuren (drei Klausuren à fünf Stunden)
USt befreit

Kontakt zu Institut für Urheber- und Medienrecht e. V.

Bitte beziehen Sie sich auf fachanwaltslehrgang.de. Vielen Dank!

Ansprechpartner: Frau Bentin
Telefon: 089 / 29195470
Telefax: 089 / 29195480
eMail: info@urheberrecht.org
Internet: http://www.urheberrecht.org/fachanwalt

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Logo Akademie für juristische Fachseminare in Kooperation mit Wolters Kluwer Deutschland GmbH

Akademie für juristische Fachseminare in Kooperation mit Wolters Kluwer Deutschland GmbH

Kepler Str. 22/1, 89073 Ulm

Termine
AK JURA bietet rein online basierte Fernlehrgänge im Selbststudium an.
Wählen Sie Beginn, Ort und Zeit flexibel nach Ihren Bedürfnissen.

Fachanwaltslehrgänge ONLINE ist ein Kooperationsprojekt der Akademie für juristische Fachseminare und der Wolters Kluwer Deutschland GmbH. Sämtliche Lehrinhalte basieren auf der Wolters Kluwer Online Bibliothek. Dies gewährleistet Fachanwaltslehrgänge auf höchstem Niveau.

Die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt erfordert heute keine kosten- und zeitintensiven Präsenzzeiten mehr.

Ihre Vorteile:
> maximale Flexibilität
> Einstieg jederzeit
> orts- und zeitunabhängig
> Präsenz-, Reise-, Übernachtungskosten entfallen
> keine zusätzlichen Abwesenheiten in Ihrem Kanzlei-Alltag

Kursbeschreibung
Wir bilden jährlich über 350 Fachanwälte aus.

Mit den AK JURA ONLINE Fachanwaltslehrgängen erarbeiten Sie sich einfach und übersichtlich die notwendigen theoretischen Kenntnisse für Ihren Fachanwaltstitel.

Basis Ihres Fachanwaltslehrgangs ist die interaktive Lernplattform bestehend aus:
I) fachspezifische Lerninhalte:
Die Lerninhalte werden anhand der Wolters Kluwer Bibliothek erstellt und decken die Anforderungen der FAO vollumfänglich ab.
II) Lernmodule:
Der FAO Lehrinhakt ist in 4 Lernmodule unterteilt, die konsekutiv aufeinander aufbauen und Sie strukturiert durch den Lehrgang führen.
III) Lernkontrollen:
Jedes Lernmodul schließt mit einer Lernkontrolle (multiple-choice-test) zur Überprüfung Ihres Wissenstands ab.
IV) Interaktion:
Sie haben die Möglichkeit zum fachlichen Austausch untereinander sowie mit dem AK-JURA Support.
V) Zeitprotokoll:
Ihre Lernzeit wird von unserem Zeiterfassungssystem minutengenau dokumentiert. Dies gewährleistet Ihren 120 Std.-Nachweis gem. § 4 FAO.
VI) Repetitorium:
Sie erhalten außerdem ein Repetitorium, welches Sie gezielt und sicher auf Ihre Abschlussprüfung vorbereitet.

> zertifiziert & staatlich anerkannt
AK-JURA Fachanwaltslehrgänge sind durch die zuständige Bundesbehörde (ZFU) zugelassen,

> Prüfungsvorbereitung
Mit dem Modul REPETITORIUM sind Sie bestens auf Ihre Abschlussprüfung vorbereitet.

> Sonstiges
Selbstverständlich stehen Ihnen sämtliche Lehrinhalte auch als PDF zum download zur Verfügung.

> Prüfungstermine 2024 (Präsenztermine):
- Mannheim, 29. Februar - 02. März
- Hannover, 26. - 28. April
- Leipzig, 26. - 28. Juli
- Köln, 09. - 11. Oktober
- Ulm, Anfang Dezember

> Individuelle Prüfungstermine bei Ihnen vor Ort:
Hierfür nehmen Sie bitte Kontakt auf:
kontakt@ak-jura.de oder Tel. 0731/ 60319939

> Selbstverständlich können Sie unsere Fachanwaltslehrgänge vorab auch kostenfrei testen:
https://www.ak-jura.de/testzugang-buchen-anmeldung

Kursgebühren
Die Lehrgangskosten betragen:

> Preiskategorie I > 1.860,- €*
> Preiskategorie II (Junganwalt oder Assessor bis 3 Jahre nach 2. Examen) > 1.560,- €*
> Preiskategorie III (Rechtsreferendar) > 1.260,- €*
zzgl. Prüfungsgebühr: 300,- €* (fällig erst bei Teilnahme an der Abschlussprüfung)
(* umsatzsteuerfrei)

Ratenzahlung:
> Sie können den Lehrgang auch in (max.) 6 Raten bezahlen

Kontakt zu Akademie für juristische Fachseminare in Kooperation mit Wolters Kluwer Deutschland GmbH

Bitte beziehen Sie sich auf fachanwaltslehrgang.de. Vielen Dank!

Ansprechpartner: RA, Ralph Schweikert
Telefon: Telefonnummer anzeigen
Telefax: 0731 60319949
eMail: eMail anzeigen
Internet: http://ak-jura.de

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Den passenden Fachanwaltslehrgang für Urheberrecht und Medienrecht (Urheber- & Medienrecht) finden

Nach welchen Kriterien sollten Sie Ihren Fachanwaltslehrgang wählen? Wie finden Sie den passenden Anbieter? Tipps und Hinweise finden Sie in unserem Artikel "Den passenden Fachanwaltslehrgang finden".

 

Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht (Urheber- & Medienrecht) werden

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, um den Titel “Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht” verliehen zu bekommen:

  • Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit: Mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 Fachanwaltsordnung).
  • Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse: Dies setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche (vgl. § 14j Fachanwaltsordnung) des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss mindestens 120 Zeitstunden betragen (§ 4 Fachanwaltsordnung).
  • Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen: 80 Fälle aus allen Bereichen des § 14j Nr. 1 bis 6. Von diesen Fällen müssen sich mindestens je 5 auf die in § 14j Nr. 1 bis 3 genannten Bereiche beziehen. Mindestens 20 Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein, vgl. § 5 Abs. 1 q) Fachanwaltsordnung.

Literaturtipp

Fachanwalt werden

Fachanwalt werden und bleiben
3. Auflage 2012, € 39,80 - Inkl. CD-ROM mit Falllistenmustern

 

Fortbildung nach § 15 FAO

Fachanwälte unterliegen einer Fortbildungpflicht gemäß § 15 FAO, nach dem (jährlich eine gewisse Zahl von Pflichtstunden an Fortbildung zu absolvieren) sind. Anbieter passender Lehrgänge finden Sie in unserer Rubrik » Fortbildung nach § 15 FAO.

News

Neue Angaben von SiS - Seminare im Schloss am 13.03.24
Neue Angaben von ARBER|seminare am 07.03.24
Neue Angaben von Fachseminare von Fürstenberg am 05.03.24

Häufige Fragen

- Was kostet ein Fachanwaltslehrgang?
- Wie wird man Fachanwalt?
- Wieviele Fachanwälte gibt es?
- Fachanwaltsordnung - FAO

Noch Fragen? Schreiben Sie uns an kontakt@fachanwaltslehrgang.de

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