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Fachanwaltslehrgang Migrationsrecht

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Folgende 2 Veranstalter bieten einen Fachanwaltslehrgang Migrationsrecht:

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DeutscheAnwaltAkademie GmbH

Littenstraße 11, 10179 Berlin

Termine
03.11.2023 - 03.03.2024 - Dortmund
Präsenz-Bausteine: 1, 2, 4, 6
Online-Bausteine: 3, 5

20.09.2024 - 16.02.2025 - Berlin
Präsenz-Bausteine: 1, 2, 4, 6
Online-Bausteine: 3, 5

Kurse in 6 Bausteinen

Kursbeschreibung
Präsenz-Baustein 1:
- Grundstruktur und Arten von Aufenthaltstiteln; Aufenthaltsrecht - allg. Erteilungsvoraussetzungen, Visum und Visumverfahren, Nebenbestimmungen, Aufenthaltsverfestigung und § 7 AufenthG
- Aufenthaltstitel I: Familienzusammenführung (inkl. Personenstandsrecht) und § 37 AufenthG
- Aufenthaltstitel II: Arbeitsmigration, selbständige Tätigkeit, § 38a AufenthG
- Studium, betriebl. Ausbildung

Präsenz-Baustein 2:
- Aufenthaltsbeendigung: Ablauf, Rücknahme, Widerruf, Ausweisung inkl. Sperrwirkung der Ausweisung
- Durchsetzung der Ausreisepflicht, Sperrwirkung der Abschiebung, Duldung, Haftungsfragen, Gebühren

Online-Baustein 3:
- Materielles Asylrecht, insb. Flüchtlings-, subsidiärer und nationaler Schutz, Widerruf und Erlöschen
- Asylverfahrensrecht (inkl. Registrierung, Status während Verfahren und Folgeverfahren ), UMF
- Dublin-, Flughafen-, Grenzverfahren

Präsenz-Baustein 4:
- Aufenthaltstitel III: humanitäre Aufenthaltstitel; Das Mandat im Migrationsrecht: Anbahnung, Geld, Informationsbeschaffung, Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Kommunikation
- Abschiebungshaft; Besonderheiten des Datenschutzes

Online-Baustein 5:
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
- Unionsrecht - Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern und Familienangehörigen
- ARB 1/80 EWG/Türkei, sonstige unionsrechtliche oder völkerrechtliche Migrationsregelungen; Rechtliche Besonderheiten der Auswanderung

Präsenz-Baustein 6:
- Migrationsrechtl. Bezüge des Sozialrechts, insb. vom Aufenthaltsrecht abhängige Leistungsansprüche u. -ausschlüsse
- Migrationsrechtliche Bezüge des Strafrechts
- Staatsangehörigkeitsrecht (Statusfeststellung einschließlich Staatenlosigkeit, Einbürgerung, Verlusttatbestände, Vertriebenenverfahren) und § 38 AufenthG

Kursgebühren
2.195 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach
2. Examen/ Referendare/-innen
2.350 € Mitglieder Anwaltverein
2.555 € Nichtmitglieder
220 € Gebühr Klausuren
keine USt.

Die Gebühr umfasst die Unterrichtsstunden, Seminarunterlagen (Skript oder Präsentation) digital sowie Pausenerfrischungen. Ratenzahlung ist möglich.

Kontakt zu DeutscheAnwaltAkademie GmbH

Bitte beziehen Sie sich auf fachanwaltslehrgang.de. Vielen Dank!

Ansprechpartner: Jana Hartwig
Telefon: 030 / 726153-123
Telefax:
eMail: hartwig [at] anwaltakademie.de
Internet: https://www.anwaltakademie.de/migrationsrecht?vstgart=604&standort=

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Logo Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Termine
RAV-Fachlehrgang Migrationsrecht 2023_24 Berlin
Kurs in 7 Bausteinen zum Erwerb besonderer Kenntnisse gem. §§ 4, 14 p FAO

Termine
Kursblock 1 17.11.-19.11.2023
Kursblock 2 8.12.-10.12.2023
1.Klausur 12.1.2024
Kursblock 3 13.1.-14.1.2024
Kursblock 4 16.2.-18.2.2024
2. Klausur 8.3.2024
Kursblock 5 9.3.-10.3.2024
Kursblock 6 12.4.-14.4.2024
Kursblock 7 3.5.-5.5.2024
3. Klausur 31.5.2024
Seminarzeiten
Fr 10 -19 Uhr | Sa 9 -18 Uhr | So 9 -18 Uhr
Veranstaltungsort Rungestr. 20, 10179 Berlin

Kursbeschreibung
Tradition
Grundlage des Lehrgangskonzepts ist das Verständnis anwaltlicher Tätigkeit im Migrationsrecht als engagierte, konsequente Vertretung der Rechte und Interessen von Mandantinnen und Mandanten. Unsere Aufgabe ist von einer klaren Positionierung in einem seit Jahrzehnten brisanten gesellschaftlichen Konfliktfeld geprägt. Diese Positionierung ist politische Haltung und zugleich logische Konsequenz aus dem Leitbild der Berufsordnung, die anwaltliche Tätigkeit als einseitige Interessenvertretung definiert. Sie ist solidarische Parteilichkeit zu denen, die strukturell von Machtausübung, Rassismus und Ignoranz betroffen sind.
Gerade angesichts des rapide voranschreitenden Rechteabbaus ist es für uns letztlich ausschlaggebend, dass der Fachanwaltskurs in der Tradition des RAV neben der Stoffvermittlung immer auch als Plattform für intensiven kollegialen Austausch, sich intensivierende Vernetzung und auch gemeinsame Reflexion über das anwaltlich Tun und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dient und dienen soll. Zudem muss uns die Welle der Verschärfungen im Aufenthalts- und Asylrecht Anlass geben, der Verunrechtlichung umso energischer verfassungs-, unions- und konventionsrechtliche Maßstäbe entgegenzusetzen.
 

Kompetenz
Fachanwaltliche Tätigkeit im Migrationsrecht definieren wir mit Ziel, die Haltung mit anspruchsvoller juristischer Arbeit zu verbinden. Über die an § 14 p FAO orientierte umfassende Vermittlung der immer wieder neu komplizierten Rechtsmaterie gehen wir inhaltlich und auch zeitlich hinaus. In dem Lehrgang wird großer Wert auf Praxisorientierung und Handlungskompetenz gelegt, die die kompetente rechtliche Analyse aufgreift, aber weit mehr umfasst. Unter den oft erschwerten Bedingungen der Kommunikation im Binnenverhältnis geht es darum, die Zielset- zungen und Bedürfnisse der Mandantinnen und Mandanten zutreffend zu erfassen, strategisch zu bewerten und sinnvoll zu ergänzen. Praxisorientierung bedeutet weiter, in den jeweiligen Teilbereichen des Migrationsrechts diejenigen Mittel zu erfassen, die für die Durchsetzung der Ziele nutzbar gemacht werden können. Neben der juristischen Kompetenz gewährleisten vor allem Kenntnisse von Strukturen und Abläufen bei allen am
Verfahren Beteiligten eine sichere Navigation.
Der RAV unterbreitet mit seinem Lehrgangskonzept sieben Wochenendbausteine und bietet damit ein erweitertes Kursange- bot von 134 Zeitstunden netto, das über vergleichbare Angebote hinausgeht. Für die Erlangung theoretischer Kenntnisse nach § 14 p FAO reicht schon die Teilnahme an 120 Zeitstunden.

Vorraussichtliche Referentinnen und Referenten:
Rechtsanwältin Andrea Würdinger, Berlin
Rechtsanwältin Annette Fölster, Berlin
Rechtsanwältin Barbara Wessel, Berlin
Rechtsanwältin Berenice Böhlo, Berlin
Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis, Berlin
Rechtsanwalt Christoph von Planta, Berlin
Dr. Wenk-Ansohn, Behandlungszentrum für Folteropfer, Berlin
Rechtsanwalt Heiko Habbe, Hamburg
Rechtsanwältin Imeke de Weldige, Berlin
Rechtsanwalt Joachim Genge, Berlin
Rechtsanwalt Markus Prottung, Hamburg
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Hannover
Rechtsanwalt Sven Hasse, Berlin
Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Ulm
Rechtsanwalt Ünal Zeran, Hamburg
 

KURSÜBERSICHT
Einführung
1. Besonderheiten der anwaltlichen Tätigkeit im Aufenthaltsrecht
2. Rechtlicher Rahmen, Struktur des Aufenthaltsrechts
Asylverfahren
1. Nationales Asylverfahren incl. Arbeitsmarktzugang
von Gestatteten
2. Dublin
3. Unbegleitete Minderjährige
4. Sichere Herkunftsländer
5. Folge- und Widerrufsverfahren
6. Verwaltungsprozessrecht im Asylverfahren
Flüchtlingsrecht
1. Materielles Asylrecht
2. Praktische Übung: Anhörungsvorbereitung
3. Krankheit als Abschiebungshindernis
4. Krankheit, insbesondere Traumatisierung
Allgemeiner Teil des Aufenthaltsrechts
1. Die Regelerteilungsvoraussetzungen
2. Sicherung des Lebensunterhalts
Materielles Aufenthaltsrecht
1. Besuchsvisa und andere vorübergehende Aufenthalte
2. Besondere Aufenthaltsrechte
3. Familiennachzug + Personenstandsrecht
4. Arbeitsmarkt- und Businessmigration
5. Bildungsmigration
6. Unionsbürgerrecht
7. Assoziationsrecht
8. Humanitäre Aufenthaltstitel nach Schutzgewährung
9. Duldung incl. Arbeitsmarktzugang von Geduldeten
10. Humanitäre Aufenthaltstitel nach erfolglosem Asylverfahren
11. Verwaltungsverfahren
Verwaltungsprozess
1. Mündliche Verhandlung/Beweisantragsrecht
2. Berufungszulassung, Revision
Aufenthaltsverfestigung
1. Niederlassungserlaubnis
2. Staatsangehörigkeitsrecht einschließlich Statusfeststellung und Staatenlosigkeit
3. Ausweisung/Handlungsmöglichkeiten im Strafvollzug/ Strafvollstreckung
4. Aufenthaltsbeendigung
5. Selbstgewählte Ausreise/Auswanderung
6. Verlust des Aufenthaltsrechts
7. Ausweisungsrecht
8. Abschiebungshaftrecht
Geld im Migrationsrecht
Strafverteidigung
Leistungsrecht für Nichtdeutsche
Aufenthaltsrechtlicher Umgang mit
Terrorismusvorwurf
 
Änderungen bleiben vorbehalten.

Kursgebühren
Anmeldungen nehmen wir in der Geschäftsstelle des RAV
per E-Mail, Fax oder Post gern entgegen.
Mindestteilnehmendenanzahl 25 Personen.
Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 35 begrenzt.
Der Lehrgang kann nur insgesamt belegt werden.
Ratenzahlung ist möglich.
Insgesamt 134 Zeitstunden netto bei sieben Kurswochenenden.
Teilnahmebeiträge
1.850 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung
und RAV-Mitgliedschaft
2.050 € für RAV-Mitglieder
2.400 € für Nichtmitglieder
(zzgl. gesetzl. MwSt.)
Die Teilnahme an den Klausuren ist im Lehrgangsbeitrag enthalten.

Kontakt zu Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

Bitte beziehen Sie sich auf fachanwaltslehrgang.de. Vielen Dank!

Ansprechpartner: Frau Kormannshaus
Telefon: 030-41 72 35 55
Telefax: 030-41 72 35 57
eMail: kontakt@rav.de
Internet: https://www.rav.de/fortbildung/fachanwaltskurse-migration/fachanwaltskurs-migrationsrecht/rav-fachlehrgang-migrationsrecht-2023-892

Ihre Nachricht an Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.



 

 

Den passenden Fachanwaltslehrgang für Migrationsrecht finden

Nach welchen Kriterien sollten Sie Ihren Fachanwaltslehrgang wählen? Wie finden Sie den passenden Anbieter? Tipps und Hinweise finden Sie in unserem Artikel "Den passenden Fachanwaltslehrgang finden".

 

Fachanwalt für Migrationsrecht werden

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, um den Titel “Fachanwalt für Migrationsrecht” verliehen zu bekommen:

  • Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit: Mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 Fachanwaltsordnung).
  • Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse: Dies setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche (vgl. § 14p Fachanwaltsordnung) des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss mindestens 120 Zeitstunden betragen (§ 4 Fachanwaltsordnung).
  • Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen: 80 Fälle aus den in § 14p Nr. 1 bis Nr. 6 genannten Bereichen, davon mindestens 60 aus mindestens zwei der in § 14p Nr. 1 bis Nr. 4 genannten Bereiche. Mindestens 30 Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein, hiervon mindestens 15 aus den in § 14p Nr. 1 bis Nr. 4 genannten Bereichen, vgl. § 5 Abs. 1 w) Fachanwaltsordnung.

Literaturtipp

Fachanwalt werden

Fachanwalt werden und bleiben
3. Auflage 2012, € 39,80 - Inkl. CD-ROM mit Falllistenmustern

 

Fortbildung nach § 15 FAO

Fachanwälte unterliegen einer Fortbildungpflicht gemäß § 15 FAO, nach dem (jährlich eine gewisse Zahl von Pflichtstunden an Fortbildung zu absolvieren) sind. Anbieter passender Lehrgänge finden Sie in unserer Rubrik » Fortbildung nach § 15 FAO.

News

Neue Angaben von SiS - Seminare im Schloss am 13.03.24
Neue Angaben von ARBER|seminare am 07.03.24
Neue Angaben von Fachseminare von Fürstenberg am 05.03.24

Häufige Fragen

- Was kostet ein Fachanwaltslehrgang?
- Wie wird man Fachanwalt?
- Wieviele Fachanwälte gibt es?
- Fachanwaltsordnung - FAO

Noch Fragen? Schreiben Sie uns an kontakt@fachanwaltslehrgang.de

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